Alle Züchter, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen, sowie die Deck- und Besamungsbedingungen der jeweiligen Verbände, an
Ein Samenversand erfolgt nur, sofern die Besamungstaxe im Voraus überwiesen wurde.
Die Kosten für den Samenversand werden gesondert durch die Firma "GenTrans Pferdebesamung Mühlen" abgerechnet und gehen zu Lasten des Züchters.
Der gelieferte Samen darf nur und ausschließlich für die angegebene Stute eingesetzt werden!
Sollte eine Stute nach der Besamung nicht tragend sein oder umrossen, so erfolgt kein erneuter kostenfreier Samenversand.
Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Besamungstaxe.
Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
Sonderkonditionen:
Für Stuten, die sportliche Erfolge in der Klasse M* oder höher vorweisen können, kann die Decktaxe auf 400€ reduziert werden. Dieses gilt ebenfalls für Stuten, welche über erfolgreichen Nachwuchs (z. B. gekört) verfügen.
©Hendrik Buckenberger. Alle Rechte vorbehalten.
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